Das Ziel heißt maximale Mobilität
und Flächenversorgung!
Das mobile Internet gewinnt mehr und mehr an Bedeutung und
stellt den wichtigsten Bedarfstreiber hin zur digitalen
Gesellschaft dar. Dank seiner Ortsunabhängigkeit bietet es ein
Höchstmaß an Flexibilität bei der Nutzung.
Der Großteil der Bevölkerung geht mobil ins Internet, Tendenz
weiter stark steigend. Moderne Geräte wie Smartphones und
Tablets haben das einfache Mobiltelefon schon längst verdrängt
und gehören zum Alltag im privaten und beruflichen Bereich.
Maßgeblich tragen hierzu leistungsstarke Mobilfunktechnologien
wie UMTS und LTE auf Basis der Standards 3G und 4G bei. Im
ländlichen Raum und in dünn besiedelten Gebieten bestehen
weiterhin unversorgte Bereiche, welche durch gezielte
Ausbaumaßnahmen beseitigt werden müssen.
Ein weiterer Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur in den Kommunen
durch die Mobilfunknetzbetreiber ist von sehr wichtiger
Bedeutung. Diese bedeutet aber auch, die weitere Aufrüstung von
Funkstationen auf Dächern oder Funkmasten oder ein Neubau. Wir
unterstützen Sie gerne bei allen Fragen zum Mobilfunkausbau und
bei der Umsetzung des Landesförderprogramms.
Eckpunkte "Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der
Mobilfunkversorgung im Freistaat Bayern (Mobilfunkrichtlinie –
MFR)" vom 01.12.2018
- Fördersumme: max. 500.000 € pro Projekt
- Art der Förderung: Aufwendungen für den Bau von passiver
Infrastruktur für Mobilfunkstandorte
- Basisfördersatz: 80 % (90 % - Räume mit besonderem
Handlungsbedarf)
- Laufzeit: 31.12.2022
Unser Regionalberater unterstützt Sie gerne bei Verhandlungen
mit Mobilfunknetzbetreibern.