Wir beraten Kommunen, Verwaltungsgemeinschaften und Landratsämter in den Bereichen
geförderter Breitband- und Glasfaserausbau, eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau von Netzbetreibern, Mobilfunkausbau, Bauplanung / Bauüberwachung.

Landesförderprogramm Mobilfunk - MFR


Das Ziel heißt maximale Mobilität und Flächenversorgung!

Das mobile Internet gewinnt mehr und mehr an Bedeutung und stellt den wichtigsten Bedarfstreiber hin zur digitalen Gesellschaft dar. Dank seiner Ortsunabhängigkeit bietet es ein Höchstmaß an Flexibilität bei der Nutzung.

Der Großteil der Bevölkerung geht mobil ins Internet, Tendenz weiter stark steigend. Moderne Geräte wie Smartphones und Tablets haben das einfache Mobiltelefon schon längst verdrängt und gehören zum Alltag im privaten und beruflichen Bereich.

Bild mit Smartphones, Tablet und Notebook

Maßgeblich tragen hierzu leistungsstarke Mobilfunktechnologien wie UMTS und LTE auf Basis der Standards 3G und 4G bei. Im ländlichen Raum und in dünn besiedelten Gebieten bestehen weiterhin unversorgte Bereiche, welche durch gezielte Ausbaumaßnahmen beseitigt werden müssen.

Ein weiterer Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur in den Kommunen durch die Mobilfunknetzbetreiber ist von sehr wichtiger Bedeutung. Diese bedeutet aber auch, die weitere Aufrüstung von Funkstationen auf Dächern oder Funkmasten oder ein Neubau. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen zum Mobilfunkausbau und bei der Umsetzung des Landesförderprogramms.

Eckpunkte "Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Freistaat Bayern (Mobilfunkrichtlinie – MFR)" vom 01.12.2018

  • Fördersumme: max. 500.000 € pro Projekt
  • Art der Förderung: Aufwendungen für den Bau von passiver Infrastruktur für Mobilfunkstandorte
  • Basisfördersatz: 80 % (90 % - Räume mit besonderem Handlungsbedarf)
  • Laufzeit: 31.12.2022

Unser Regionalberater unterstützt Sie gerne bei Verhandlungen mit Mobilfunknetzbetreibern.