Eckpunkte: Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des
Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der
Bundesrepublik Deutschland" vom 26.04.2021
- Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven
und technologieneutralen Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland
- Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der
Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis
der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausgabenbasis) gewährt
- Fördersatz: mind. 50 %; max. 150 Mio. €, zzgl.
Landes-Kofinanzierung
- Laufzeit: 31.12.2022
Eckpunkte: "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische
Gigabitrichtlinie – BayGibitR)" vom 02.03.2020
- Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen
Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von
mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und
mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im
Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu
stellen sind (Zielbandbreiten).
- Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der
Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis
der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
- Fördersatz: max. 80 % / 90 % (Ländlicher Raum)
- Förderhöchstbetrag: max. 3 Mio. € (Verdichtungsraum), max.
6 Mio. € (Ländlicher Raum), max. 8 Mio. € (RmbH)
- Laufzeit: 31.12.2025
Eckpunkte "Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen
und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und
Rathäuser" vom 15.09.2019
- Art der Förderung: Anteilfinanzierung als nicht
rückzahlbarer Zuschuss
- Fördersatz: Regelfördersatz 80 %; 90 % für
Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse von
Gebietskörperschaften, die überwiegend dem Raum mit besonderem
Handlungsbedarf zuzurechnen sind.
- Förderhöchstbetrag: FTTB-Förderung: bis zu 20.000 € /
50.000 €; WLAN-Förderung: bis zu 5.000 €
- Laufzeit: 31.12.2021
Eckpunkte "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
der Bundesrepublik Deutschland" – Sonderaufruf für Gewerbe- und
Industriegebiete
- Fördersumme: einmalig max. 1 Mio. € pro Projekt
- Ausbauziel: Übertragungsgeschwindigkeit mind. 1 Gbit/s
symmetrisch
- Fördersatz: 50 % Bund + ... % Kofinanzierung Land
Eckpunkte "Gigabit-Ausbau in Bayern"
- EU-Kommission erteilt Genehmigung für den Ausbau von
"Grauen Flecken"
- 6 Pilotprojekte in Bayern
- Umsetzung des Verfahrens: 2019
Eckpunkte "Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der
Mobilfunkversorgung im Freistaat Bayern (Mobilfunkrichtlinie –
MFR)" vom 01.12.2018
- Fördersumme: max. 500.000 € pro Projekt
- Art der Förderung: Aufwendungen für den Bau von passiver
Infrastruktur für Mobilfunkstandorte
- Basisfördersatz: 80 % (90 % - Räume mit besonderem
Handlungsbedarf)
- Laufzeit: 31.12.2022
Eckpunkte "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 - Novelle
vom 03.07.2018
- Fördersatz: 100 % für Beratungs-/Planungsleistungen
- Fördersumme: einmalig max. 50.000 € brutto
- Art der Förderung: Projektförderung im Wege der
Anteilfinanzierung; nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Basisfördersatz: 50 % für die Errichtung von Infrastruktur
- Laufzeit: 31.12.2019
Eckpunkte "Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen
und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser" vom
08.06.2018
- Art der Förderung: Anteilfinanzierung als nicht
rückzahlbarer Zuschuss
- Fördersatz: Regelfördersatz 80 %; 90 % für
Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse von
Gebietskörperschaften, die überwiegend dem Raum mit besonderem
Handlungsbedarf zuzurechnen sind.
- Förderhöchstbetrag: FTTB-Förderung: 50.000 €;
WLAN-Förderung: 5.000 €
- Laufzeit: 31.12.2021
Eckpunkte neuer "Höfebonus" vom 01.07.2017
- Fördersatz: 80 % - für Kommunen mit Fördersatz von bislang
80 % oder 90 % ändert sich der Fördersatz nicht.
- Förderhöchstbetrag: individueller bayerischer
Förderhöchstbetrag wird noch einmal gewährt + bislang nicht
ausgeschöpfter Förderhöchstbetrag
- Ausbauziel/Fördervoraussetzung: mindestens 80 %
FTTB-Anschlüssen im Erschließungsgebiet
- Weitere Informationen: https://www.schnelles-internet.bayern.de/
Eckpunkte der neuen Breitbandrichtlinie vom 9. Juli 2014
- schneller Einstieg in die Markterkundung
- Zielsetzung: Übertragungsgeschwindigkeiten von mind. 30/50
Mbit/s sowie ein maximaler Ausbau von Glasfaseranschlüssen bis
in das Gebäude
- Fördersummen pro Kommune: bis zu 950.000 € zzgl. 50.000 €
bei interkommunaler Zusammenarbeit
- Fördersätze: 60 – 90 %
- Laufzeit: 31.12.2018
Für jede Kommune ist eine klare Einschätzung über die
tatsächliche Eigenbeteiligung bzw. notwendige Finanzierung und
des daraus resultierenden Umfangs der Ausbaumaßnahme
unabdingbar. Dieses setzt jedoch ein sehr fundiertes Fachwissen
über die unterschiedlichen Breitbandtechniken und deren
Möglichkeiten bzw. Leistungsgrenzen sowie die Bewertung und
Einschätzung der unterschiedlichen Ausbaustrategien der
Netzbetreiber voraus.
Unser Regionalberater unterstützt Sie gerne bei der
Durchführung des Förderprogramms sowie bei der Erstellung eines
Masterplans für eine zukünftige flächendeckende
Breitbandversorgung.