Die nicht für einen eigenwirtschaftlichen Eigenausbau
verbleibenden Adressen wurden mittels Förderantrag in
voraussichtlicher Höhe im Juni 2022 gemäß Bundesrichtlinie
eingereicht. Nach Durchführung des Auswahlverfahrens und
Beschluss durch den Stadtrat, wurde der Förderantrag in
abschließender Höhe im April 2024 beim Bund eingereicht, der
Bescheid Bund in abschließender Höhe liegt der Stadt Altötting
seit April 2025 vor, der Bescheid über die Kofinanzierung durch
den Freistaat Bayern ging ergänzend im Juni 2025 ein.